Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4a Abs 1 S 1 AufenthG, § 4a Abs 3 S 1 AufenthG, § 4a Abs 5 S 1 AufenthG, § 4a Abs. 5 S. 3 AufenthG, § 81 Abs 4 S 1 AufenthG
Ordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels - Fiktionsbescheinigung - IWW
§ 81 Abs. 4 AufenthG, § ... 1 Abs. 2 KSchG, § 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 81 Abs. 5 AufenthG, § 4a Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 AufenthG, § 4a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 4a Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 4a Abs. 5 Satz 1 AufenthG, § 4a Abs. 5 Satz 3 AufenthG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
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Abmahnung; Aufenthaltstitel; Dokumentationspflicht; Fiktionsbescheinigung; Mitwirkung; Prüfungspflicht; Rücksichtnahmepflicht; Verweigerung; Ordentliche Kündigung; Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.04.2022 - 3 Ca 1346/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22
Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 12).Deswegen bedurfte es auch keiner Abmahnung mehr (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 12).
- BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22
Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich um die rechtzeitige Verlängerung eines zu seiner Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitels zu bemühen und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen (vgl. hierzu auch BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 -). - BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75
Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22
Bemüht sich der Arbeitnehmer in dem nach den Umständen gebotenen Umfang nicht um eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels bzw. um die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die für seine Beschäftigung erforderlich ist, verletzt er die ihm nach § 241 Abs. 2 BGB obliegende Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf das berechtigte Interesse seines Arbeitgebers an der Durchführung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 -).